Pflegedienst Dresden-

Wer wir sind

Pflegedienst Dresden ist Ihr verlässlicher Partner in der häuslichen Pflege. Mit einem erfahrenen Team aus qualifizierten Pflegekräften stehen wir Ihnen zur Seite, um eine umfassende und individuell abgestimmte Betreuung in Ihrem Zuhause zu gewährleisten. Unser Pflegedienst legt großen Wert auf persönliche Nähe, Menschlichkeit und professionelle Pflege, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Frau mit lockigem Haar, blauem Kittel und Stethoskop zeigt auf den Betrachter, rosa Hintergrund.

Würde

Vertrauen

Respekt

Lebensqualität

Mit Empathie und Erfahrung
an Ihrer Seite


Unsere Pflege basiert auf Vertrauen – sowohl in die Beziehung zu unseren Klient:innen als auch zu deren Angehörigen.

Wir begegnen jeder Person mit tiefem Respekt und richten unsere Pflege individuell nach den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen aus. Dabei ist unser oberstes Ziel, die Lebensqualität unserer Klient:innen zu erhalten und zu fördern, damit sie ihr Leben mit größtmöglicher Selbstbestimmung führen können.

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und persönliches Angebot. Schritt für Schritt.

Das Pflegeteam

Beim Pflegedienst Dresden ist unser Team das Herzstück unseres Pflegedienstes. Jede einzelne Pflegekraft bringt nicht nur eine fundierte Ausbildung und jahrelange Erfahrung mit, sondern auch ein großes Maß an Empathie, Geduld und Engagement. Wir wissen, dass Pflege mehr bedeutet, als nur körperliche Unterstützung zu bieten – es geht darum, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten einzugehen.

Fachliche Kompetenz


Das Team vom Pflegedienst besteht aus hochqualifizierten Pflegekräften, die eine fundierte Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflege abgeschlossen haben. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen bleiben unsere Mitarbeiter:innen stets auf dem neuesten Stand, um eine optimale Versorgung und Betreuung sicherzustellen.

Individuelle Betreuung


Beim Pflegedienst Dresden legen wir großen Wert auf eine persönliche und einfühlsame Betreuung. Wir nehmen uns die Zeit, unsere Klient:innen kennenzulernen, hören ihnen zu und passen unsere Pflege an ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an. Dabei ist uns ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang besonders wichtig.

Kooperation & Vernetzung

Um eine umfassende und ganzheitliche Pflege zu gewährleisten, arbeitet der Pflegedienst Dresden eng mit Ärzt:innen, Therapeut:innen sowie weiteren Gesundheits- und Sozialdiensten zusammen. Diese enge Vernetzung ermöglicht es uns, eine abgestimmte und ganzheitliche Versorgung unserer Klient:innen sicherzustellen.

Wichtige Dokumente & Anträge – Einfach zum Download


Hier finden Sie alle relevanten Formulare und Informationen rund um die Pflege – schnell und unkompliziert. Ob Anträge für Pflegegeld, Verhinderungspflege oder hilfreiche Ratgeber – laden Sie die benötigten Dokumente einfach herunter. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!



Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. DOWNLOAD


Patientenverfügung

Leiden – Krankheit – Sterben

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? DOWNLOAD


Betreuungsrecht

Ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht DOWNLOAD

  • Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe DOWNLOAD

  • Antrag auf Leistungsumstellung (IKK classic) DOWNLOAD
  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (IKK classic) DOWNLOAD
  • Antrag auf Verhinderungspflege (IKK classic)
  • Antrag auf Verhinderungspflege (IKK classic) DOWNLOAD

  • Antrag auf Wohngruppenzuschlag (AOK) DOWNLOAD
  • Antrag auf stationäre Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege (AOK) DOWNLOAD
  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme (AOK) DOWNLOAD
  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (AOK) DOWNLOAD

  • Antrag auf Wohnumfeldverbesserung (Barmer) DOWNLOAD
  • Antrag auf Wohnumfeldverbesserung (Barmer) DOWNLOAD 
  • Antrag auf Verhinderungspflege (Barmer) DOWNLOAD
  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Barmer) DOWNLOAD
  • Antrag auf Umstellung der Pflegeleistung (Barmer) DOWNLOAD

  • Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson (DAK) DOWNLOAD
  • Antrag auf Höherstufung in der Pflegeversicherung (DAK) DOWNLOAD
  • Antrag auf finanziellen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (DAK) DOWNLOAD
  • Antrag auf ambulante/teilstationäre Pflegeleistungen (DAK) DOWNLOAD
  • Antrag auf Änderung der ambulanten Pflegeleistung (DAK) DOWNLOAD

  • Antrag auf Tages- und Nachtpflege (Knappschaft) DOWNLOAD
  • Antrag auf Pflegegeld (Knappschaft) DOWNLOAD
  • Antrag auf Kombinationsleistungen (Knappschaft) DOWNLOAD
  • Antrag auf Wohnumfeldverbesserung (Knappschaft) DOWNLOAD
  • Antrag auf Wohngruppenzuschlag (Knappschaft) DOWNLOAD
  • Antrag auf Verhinderungspflege (Knappschaft) DOWNLOAD
  • Antrag auf Pflegesachleistung (Knappschaft) DOWNLOAD

Häufig gestellte Fragen

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Welche Orte fahren wir an?

    Wir fahren hauptsächlich das Gebiet Dresden und Umgebung inkl. aller Stadtteile an.

  • Was bedeutet Pflegebedürftigkeit nach SGB XI?

    Pflegebedürftigkeit nach SGB XI bedeutet, dass Menschen wegen gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen und diese über die gesetzliche Pflegeversicherung erhalten können. Sie wird in fünf Pflegegrade unterteilt, je nach dem Umfang der benötigten Unterstützung. Leistungen aus der Pflegeversicherung umfassen finanzielle Unterstützung, Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste sowie Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige.

  • Was beinhaltet die Grundpflege SGB V?

    Die Grundpflege gemäß SGB V umfasst pflegerische Tätigkeiten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Patienten notwendig sind. Diese Pflege wird durch qualifiziertes Pflegepersonal erbracht und unterstützt Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege und wird von der Krankenkasse übernommen, wenn ein Arzt sie verordnet.

    Die Grundpflege nach SGB V beinhaltet:

    • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene wie Waschen, Duschen, Baden, Mundpflege, Kämmen oder Rasieren.
    • Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Speisen, Anreichen von Mahlzeiten oder auch bei der Trinkversorgung.
    • Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, An- und Auskleiden sowie bei der Lagerung und Bewegung im Bett.
  • Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?

    Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.
  • Was fällt unter die Behandlungspflege?

    Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden und durch geschultes Pflegepersonal durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und unterstützen bei der Genesung oder Stabilisierung des Gesundheitszustands des Patienten. Sie wird in der Regel von der Krankenkasse nach SGB V übernommen.

    Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:

    Medikamentengabe: Verabreichung von Tabletten, Tropfen oder Injektionen nach ärztlicher Anordnung.

    Wundversorgung: Wechseln von Verbänden und Behandlung von akuten oder chronischen Wunden.

    Blutdruck- und Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle der Vitalwerte zur Überwachung des Gesundheitszustands.

    Injektionen: Verabreichung von Injektionen, wie Insulin oder anderen Medikamenten, unter die Haut oder in den Muskel.

    Kompressionsstrümpfe und -verbände: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Anlegen von Kompressionsverbänden zur Unterstützung der Durchblutung.

    Katheter- und Stomapflege: Versorgung von Harnkathetern oder Stomata, um Infektionen und Komplikationen vorzubeugen.

    Infusionen: Verabreichung von intravenösen Flüssigkeiten oder Medikamenten.

  • Wie oft und von wem kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

    Verhinderungspflege steht pflegenden Angehörigen zu, die aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen vorübergehend die Pflege nicht selbst übernehmen können. Sie kann bis zu 42 Tage pro Jahr genutzt werden, wenn die pflegende Person die Pflege mindestens sechs Monate übernommen hat.

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